Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung Crostau – Wurbiser Straße 11
§ 1 Vermieter Ferienwohnung Crostau ist Eigentum von:
Werner und Rita Hartmann
nachfolgend Vermieter genannt.
Die Adresse der Ferienwohnung Crostau lautet: Wurbiser Straße 11, 02681 Crostau
§ 2 Buchung
2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB als anerkannt.
2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.
2.2 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.
2.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.
§ 3 Mietzahlung
In aller Regel muß eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Mietvertrages geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist vor der Anreise nach Erhalt der Wohnungsunterlagen auf das Bankkonto des Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen. Eine Kaution wir nicht erhoben.
§ 4 Nebenkosten
Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung und sonstige als zusätzliche Leistungen gekennzeichnet Dienstleistungen oder Waren werden gesondert berechnet.
§ 5 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muß die Wohnung ab 10.00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen.
§ 6 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
6.1 Der Mieter ist gehalten, sich rücksichtsvoll zu verhalten, um Anwohner nicht zu beeinträchtigen.
6.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
6.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 7 Rauchen
Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.
§ 8 Internetnutzung
Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.
§ 9 Gartennutzung
Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung. Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden.
§ 10 Reiserücktritt / Stornierung
10.1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
– 25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn
– 60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn
– 90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 27. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen
10.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
10.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.
§ 12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.
§ 13 Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Crostau.